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Sprechstunde: So setzt du den Cookie-Banner und verschiedene Tracking-Tools rechtlich sicher ein

mit Dr. Martin Schirmbacher
5 Sterne 281 Google-Bewertungen

In unserem 90-minütigen Coaching mit Dr. Martin Schirmbacher lernst du die aktuelle Rechtslage bei der Verwendung von Cookies kennen und erfährst, ob dein Cookie-Banner den Anforderungen der DSGVO entspricht.

Dieses Coaching findet als Webinar statt.

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Inhalte im Überblick

Der Bundesgerichtshof hat am 28. Mai 2020 entschieden, dass das Setzen und Auslesen von Cookies auch in Deutschland grundsätzlich einer Einwilligung bedarf. Was folgt daraus für Betreiber von Unternehmenswebsites, für Plattformen und für Online-Shops?

Zunächst werden wir kurz die wesentliche Inhalte der BGH-Entscheidung und die Rechtslage zu Cookies und Tracking-Tools in Deutschland darstellen. Dabei werden wir auch darauf eingehen, ob ein Consent-Management-Tool zwingend erforderlich ist. Außerdem werden wir besprechen, welche Cookies als streng notwendig angesehen werden können, sodass doch kein Opt-in erforderlich ist.

Anschließend werden wir den korrekten Umgang mit Cookies auf deiner Website besprechen und die Seiten der Teilnehmer einzeln durchgehen. Dabei werden wir konkret aufzeigen, ob der Cookie-Banner und der Einsatz von Tracking-Tools den Anforderungen der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie entspricht. Jeder Teilnehmer wird im Anschluss einen Eindruck davon haben, ob die eigene Lösung gut, risikoreich oder klar rechtswidrig ist. Wir werden auch besprechen, welche ToDos gegebenenfalls noch empfehlenswert sind.

Eine konkrete Prüfung deiner Cookie-Lösung kann nur erfolgen, wenn du dem Referenten 24 Stunden vor Beginn des Webinars einen Link zu der zu prüfenden Website schickst.

Agenda im Detail

Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof hat Ende Mai sein lange erwartetes Urteil zur Einwilligung bei Cookies gefällt. Es ging um die Frage, ob für den Einsatz von Tracking-Cookies ein Opt-in der Nutzer der Website erforderlich ist und wie diese gegebenenfalls eingeholt werden kann. Das Verfahren war zwischenzeitlich beim Europäischen Gerichtshof anhängig und ist nun abgeschlossen.

In diesem Abschnitt lernst du die wesentlichen Kernelemente der Entscheidung und welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Cookie-Banner hat.

Darstellung der Rechtslage zu Cookies und Tracking-Tools in Deutschland

Jede Aufzeichnung von Besucherverhalten auf der Website hat tendenziell Personenbezug und braucht daher eine Rechtfertigung. Wer keine Einwilligung einholen möchte, muss auf berechtigte Interessen setzen. So war es vor der BGH Entscheidung. Welche Fragen ergeben sich mit der neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

  • Was sind hier die Grenzen?
  • Braucht Google Analytics ein Opt-in?
  • Womit muss der Kunde rechnen?
  • Wie muss ich mein Cookie-Banner anpassen?

In diesem Abschnitt werden die einzelnen Cookie-Banner der Teilnehmer individuell besprochen und die folgenden Punkte werden berücksichtigt:

  • Welche Vorgaben ergeben sich aus der BGH Entscheidung?
  • Sind diese Vorgaben bereits umgesetzt?
  • Falls nein: Muss eine Anpassung vorgenommen werden?
  • Wie könnte eine Anpassung aussehen?

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Mehr als 98% Weiterempfehlungsquote
  • Seminar in zertifizierter MBA-Qualität Im Rahmen des MBA Digital Marketing sind wir durch die University of Applied Sciences OTH staatlich anerkannt und anrechenbar. Erfahre mehr unter Lehrgänge & MBA »
  • Auch als Teil unserer Weiterbildung zum Certified Digital Marketing Manager buchbar
  • Für deinen Lernerfolg: Maximal 5 Teilnehmer:innen
  • Wir vermitteln das digitale Handwerk aus der Praxis und beantworten deine konkreten Fragen
  • Umfangreiche Unterlagen zum Nacharbeiten
  • Flexibilität: Du kannst bis zu 14 Tage vor deinem Seminar kostenlos stornieren. Deine Teilnahme ist jederzeit übertragbar
  • Fördermöglichkeit: Wir sind nach ISO 9001 zertifiziert. Deine Teilnahme kann staatlich gefördert werden

Noch Fragen? Wir beraten dich gerne!

Rufe uns zwischen 09:00 und 17:30 Uhr an: +49 (0) 89 416126990
oder wähle einen passenden Termin in unserem Online-Kalender.

Tipp: Häufige Fragen und unsere Antworten dazu findest du auch hier.