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Online-Marketing-Recht-Seminar

mit Dr. Martin Schirmbacher
5 Sterne 281 Google-Bewertungen

In unserem 2-tägigen Online-Marketing-Recht-Seminar zu Rechtsfragen im Marketing, Social Media und Datenschutz (DSGVO) lernst du die aktuelle Rechtslage bei der Werbung über verschiedene digitale Kanäle kennen. Du befasst dich in diesem Seminar umfangreich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, wirfst einen Blick auf die datenschutzkonforme Webanalyse, die Einwilligungserfordernis im E-Mail-Marketing und erfährst was du rechtlich bei der Verwendung von KI beachten musst. Dabei decken wir sowohl B2B- als auch B2C-Themen ab. Unser Seminar findet als Webinar statt.

Teil der Seminarreihe:
Matomo | Matomo Tag Manager | Online-Marketing-Recht | Consent Management

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Inhalte im Überblick

  • Unternehmens-Websites: Nach unserem Seminar weißt du, was du bei der Einbindung von Fotos und bei der Verwendung von KI beachten musst.
  • Datenschutz-Compliance: Du erfährst, was aus der EU-Datenschutzgrundverordnung konkret für das Online Marketing folgt.
  • Tracking und Cookies: Lerne, wie Webanalyse datenschutzkonform durchgeführt werden kann und ob nun jedes Cookie ein Opt-in braucht.
  • Social-Media-Recht: Du erhältst einen rechtlichen Überblick über das Influencer-Marketing, den Einsatz von Gewinnspielen, sozialen Netzwerken und Social-Plugins und welche konkreten Folgen die DSGVO hier hat.
  • E-Mail-Marketing-Recht: Du erwirbst einen Überblick über das Einwilligungserfordernis und die datenschutzrechtlichen Beschränkungen bei CRM-Systemen und Marketing Automation.
  • Zusammenarbeit mit Dienstleistern: Schlusspunkt des Seminars ist ein Blick auf die Vertragsgestaltung zwischen Kundinnen bzw. Kunden und einer Online-Marketing-Agentur und worauf bei Verhandlungen zu achten ist.

Charakterisierung: Es wird Basis- und Aufbauwissen zum Online-Marketing-Recht vermittelt.
Voraussetzung: Idealerweise bist du mit den Inhalten des Online-Marketing-Seminars vertraut.
Sprache: Deutsch
Dauer: 2 Tage

Agenda im Detail

DSGVO - Einführung in das Datenschutzrecht

Online-Marketing-Recht ist inzwischen vor allem Datenschutzrecht. Deshalb beginnt das Seminar mit einer umfangreichen Einführung in die Datenschutzgrundverordnung. Wir erläutern dir, warum Compliance auch im Marketing wichtig ist und welche Bußgelder es in den letzten 5 Jahren in diesem Kontext gegeben hat. Wir klären, was personenbezogene Daten sind und wann die Verarbeitung solcher Daten eine Einwilligung benötigt.

  • Bußgelder: Was droht, wenn der Datenschutz nicht beachtet wird
  • Abmahnungen und Klagen: Wer alles wegen Datenschutzverletzungen vorgehen kann
  • Personenbezug: Auch im B2B gibt es viele personenbezogene Daten
  • Verbotsprinzip: Jede Verarbeitung von Daten mit Personenbezug braucht eine
    Rechtfertigung
  • Berechtigte Unternehmensinteressen: Worum geht es bei der Königsnorm der DSGVO
  • Einwilligung: Warum es nicht so einfach ist, eine wirksame Einwilligung zu bekommen

Die Unternehmens-Website – Keine YouTube-Videos auf der Homepage?

Die Firmenwebsite ist das Aushängeschild vieler Unternehmen und oft der Einstieg in die Recherche über ein Unternehmen. Wer hier rechtliche Fehler macht, fällt negativ auf. Dies beginnt schon bei der Wahl der richtigen Domain und hört bei den Pflichtangaben im Impressum noch lange nicht auf.

  • Urheberrecht: Wann Texte und Design geschützt sind
  • Fotos: Stockfotos und Firmen-Events – der richtige Einsatz von Bildmaterial
  • Künstliche Intelligenz: Was bei ChatGPT, Midjourney & Co rechtlich zu beachten ist
  • Links und Frames: Wann Embedded Content über das Urheberrecht hinweg hilft
  • Haftung: Wer für Inhalte auf der Website gerade stehen muss
  • Disclaimer: Warum ein Haftungsausschluss nicht sinnvoll ist
  • Datenschutzerklärung: Warum jede Landingpage eine Datenschutzinformation braucht
  • Impressum: Pflichtprogramm jeder kommerziellen Website
  • Drittinhalte: Datenübermittlung an dritte Server, Lösungen für ein tägliches Rechtsproblem
  • Dienstleister in den USA: Das Zusatzproblem der Drittstaatenübermittlung
  • Bewertungen: Was wir uns (nicht) gefallen lassen müssen

Tracking und Cookies – Was geht noch ohne Einwilligung der Nutzer:innen?

Alle Cookies, die nicht technisch notwendig sind, brauchen ein Opt-in. Wie müssen die
Cookie-Banner dazu aussehen? Außerdem hat die Aufzeichnung von Besucherverhalten auf der Website Personenbezug und braucht daher eine Rechtfertigung. Gilt die Cookie-Einwilligung auch dafür? Braucht Google Analytics ein Opt-in? Womit muss der Kunde bzw. die Kundin rechnen? Wichtig ist, dass stets eine Opt-out-Möglichkeit angeboten und auch umgesetzt wird.

  • ePrivacy und TTDSG: Noch ein Gesetz zum Datenschutz
  • Cookies: Müssen wir einen Cookie-Banner haben?
  • Tracking: Personenbezug von Online Identifiern
  • Tools: Warum brauchen manche Trackingdienste selbst kein Opt-in?
  • Personenbezug: Pseudonyme vs. anonyme Daten
  • GA4 und andere Trackingtools: Dürfen wir das überhaupt noch einsetzen?
  • Server Side Tagging: Rechtskonforme One-Size-Fits-All-Lösung?
  • Konkrete Ausgestaltung von Cookie-Bannern

Social-Media-Präsenzen – Dürfen wir überhaupt noch eine Facebook-Seite haben?

Nur wenige Bereiche des Online Marketings haben in den vergangenen Jahren so viel rechtlichen Staub aufgewirbelt, wie das Recht in den sozialen Netzwerken. Facebook-Seiten werden als datenschutzwidrig eingestuft. Müssen wir uns deshalb aus Social Media zurückziehen? Was tun gegen die Unsicherheit im Umgang mit User-Generated-Content? Muss jetzt alles als Werbung gekennzeichnet werden?

  • Social-Media-Plattformen: In fremden Händen
  • Facebook, X, Instagram & Co: Dürfen wir das überhaupt?
  • Muss eine Social-Media-Site ein Impressum haben?
  • Eine Datenschutzinformation für den LinkedIn-Account
  • User-Generated-Content: Müssen wir prüfen und löschen?
  • Dürfen wir Audiences bilden und bei LinkedIn hochladen?
  • Was müssen wir bei der Durchführung von Gewinnspielen beachten?
  • Influencer-Marketing: Rechtliche Fallstricke der Zusammenarbeit mit Influencer:innen
  • Brauchen wir Social Media Guidelines für unsere Corporate Influencer:innen?

Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken – Die DSGVO als Killer für CRM-Systeme?

In jedem Unternehmen gibt es eine (oder zwei oder viele) Kundendatenbank(en). Ziel ist es, Werbemaßnahmen möglichst gezielt aussteuern zu können. Jenseits des konkreten Werbekanals stellt sich die Frage, ob bestimmte Informationen überhaupt erhoben, gespeichert und für Werbezwecke ausgewertet werden dürfen. Auch in der Auswertung liegt eine rechtfertigungsbedürftige Datenverarbeitung. Welche Daten dürfen wir erheben? Ist es gestattet, Werbemails zu personalisieren?

  • Pseudonyme vs. anonyme Daten
  • CRM-Systeme: Welche Kundendaten dürfen gespeichert werden?
  • Wann müssen Daten gelöscht werden?
  • DMPs und die Nutzung von Kundendaten zur Aussteuerung von Werbung
  • Clusterbildung und Pseudonyme als Maßnahmen für mehr Datenschutz
  • Personalisierung von Marketing-Maßnahmen

E-Mail-Marketing – Eine Einwilligung für jeden Newsletter?

Offenbar zählt die werbende E-Mail weiterhin zu den effektivsten Marketingmethoden im Netz. Noch immer ist nicht allen Marketer:innen bekannt, dass jede Werbung per E-Mail eine vorgängige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers oder der Empfängerin voraussetzt und zwar unabhängig davon, ob der oder die Empfänger:in privat unterwegs oder ein Unternehmen ist. Noch mehr Unsicherheit herrscht aber bei den Detailfragen: Darf ich Bestandskundinnen und -kunden anschreiben? Dürfen wir in Transaktions-E-Mails werben? Ist es zulässig, Öffnungsraten zu tracken? Und was gilt bei der Personalisierung von Marketing-Maßnahmen?

  • Grundsatz: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung
  • Die große Zulässigkeitsampel des Direktmarketing
  • Was hat der Datenschutz im E-Mail-Marketing zu suchen?
  • Ausnahme in Kundenbeziehungen?
  • Bildung von Nutzerprofilen
  • Achtung Bußgeld: Wann ein Werbescoring unzulässig ist
  • Einzelheiten der Einholung von Werbeeinwilligungen
  • Empfehlungsmarketing
  • Reminder an Kaufabbrecher:innen
  • Werbung in Transaktions-Mails
  • E-Mail-Listen rechtssicher generieren
  • Abmahnungen vermeiden: Richtiger Umgang mit Kundenbeschwerden

Zusammenarbeit mit Dienstleistern – Gute Verträge schließen, Ärger vermeiden

Kaum eine Online-Marketing-Maßnahme kommt ohne Dienstleister aus und die Dinge werden komplizierter, wenn Dienstleister im Spiel sind. Was sollte mit Agenturen geregelt werden, um Ärger zu vermeiden? Wie kann cleveres Projektmanagement größere Schäden verhindern? Wann verlangt die DSGVO eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung?

  • Vertragliche Besonderheiten bei Agenturen
  • Abgrenzung von Verantwortlichkeiten
  • Regelungsbedarf bei einzelnen Leistungsgegenständen
  • Auftragsverarbeitungsverträge und Joint Control Vereinbarungen
  • Management größerer Projekte

Online Marketing ist aus der täglichen Arbeit vieler Marketing-Abteilungen nur schwer wegzudenken. Neben den technischen, betriebswirtschaftlichen und werblichen Gesichtspunkten zählt auch die aktuelle Rechtslage zu den wesentlichen Entscheidungskriterien bei der Durchführung von Online-Werbemaßnahmen.

In diesem Seminar lernst du grundlegende Aspekte des Datenschutzrechts im Kontext von Online-Marketing kennen, einschließlich der wichtigen Bestimmungen der DSGVO und der Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir behandeln rechtliche Risiken wie Bußgelder und Abmahnungen, sowie spezifische Herausforderungen bei der Gestaltung von Unternehmenswebsites, einschließlich Urheberrecht, Haftungsfragen und den Einsatz von KI. Gemeinsam gehen wir auf den Einsatz von Cookies und Tracking-Technologien ein und erörtern deren rechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf die ePrivacy-Verordnung und das TTDSG. Auch Themen wie Social Media, E-Mail-Marketing und die Nutzung von Kundendaten für Werbezwecke werden behandelt. Abschließend schauen wir uns die rechtlichen Aspekte der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und die Vertragsgestaltung an.

Das Intensiv-Seminar „Online-Marketing-Recht und -Datenschutz: Marketing, Social-Media und Datenschutz (DSGVO)“ vermittelt dir fundiertes und vor allem praxisorientiertes Basis- und Fortgeschrittenenwissen. Denn eines ist uns bei unseren Seminaren ganz besonders wichtig: Wir möchten dir helfen, es selbst zu tun.

Bei unseren Seminaren schaffen wir durch die gemeinsamen Pausen sowie das Mittagessen zusätzlichen Platz für den individuellen Austausch zwischen den Seminarteilnehmer:innen und mit dem Trainer. Auch in den Webinaren kannst du dich in den Pausen virtuell mit den anderen Teilnehmer:innen austauschen. Am Ende deines Seminars bzw. Webinars erhältst du neben den ausführlichen Seminarunterlagen auch ein Teilnahmezertifikat.

 

Die Methode

Webinare

Als Webinar-Tool nutzen wir Zoom und haben dadurch auch virtuell zahlreiche Möglichkeiten für interaktive Übungen. Das Programm Zoom kann heruntergeladen oder als Browser-Anwendung ohne Installation genutzt werden. Zur erfolgreichen Teilnahme benötigst du lediglich einen Computer mit Internetverbindung, ein Mikrofon und eine Webcam (auch internes Mikrofon und interne Webcam sind möglich). Ein Headset sowie ein zweiter Bildschirm wären optimal, sind aber nicht zwingend notwendig. Unser Support-Team hilft dir beim technischen Setup und führt auch vorab einen Techniktest mit dir durch.

Wir legen gerade im Webinar Wert auf ausreichend Pausen zwischen den einzelnen Abschnitten und setzen viele interaktive Elemente ein, die das Webinar sehr lebendig und abwechslungsreich werden lassen.

Präsenzseminare

Wir veranstalten unsere Präsenzseminare in kreativen und inspirierenden Räumen. Es gibt ausreichend Platz und Zeit für Teamarbeit und kreative Diskussionen.

Interaktiver Vortrag mit Gruppenarbeiten

Unsere Seminare und Webinare finden als interaktiver Vortrag statt. Wir möchten, dass alle Teilnehmer aktiv am Seminargeschehen mitwirken. Selbstverständlich kannst du jederzeit deine individuellen Fragen stellen. Kleine Workshops, in denen du und die anderen Teilnehmer eigenständig eine Aufgabenstellung erarbeitet, stellen sicher, dass du das Gelernte später auch anwenden kannst.

Praxisbezug

Der Praxisbezug wird bei uns großgeschrieben. Du lernst Handwerkszeug, welches du anschließend im eigenen Unternehmen selbst einsetzen kannst. Mitgebrachte Praxiscases, das Betrachten von eigenen Beispielen und die Vorstellung konkreter Arbeitsschritte live im Tool sorgen für eine maximale Praxisnähe.

Seminarunterlagen

Im Anschluss an das Seminar erhältst du die ausführliche Seminarpräsentation für die eigenständige Nachbereitung mit nach Hause. Du musst die Inhalte während der Veranstaltung also nicht selbst mitschreiben, sondern kannst dich voll und ganz auf die Inhalte konzentrieren. Bei Webinaren bekommst du die Unterlagen nach der Veranstaltung per Download-Link zur Verfügung gestellt.

 

Impressionen aus unseren Seminaren

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Der Ablauf unserer Seminare

Teilnehmerzahl
Alle unsere Seminare und Webinare sind auf maximal 15 Teilnehmer:innen begrenzt.

Seminarzeiten (Webinar)
1. Tag: 09.00 – 17.30 Uhr
2. Tag: 09.00 – 17.30 Uhr

Seminarzeiten (Präsenzseminar)
1. Tag: 10.00 – 18.00 Uhr
2. Tag: 9.00 – 17.30 Uhr

Pausen
In den Seminaren machen wir neben einer 1-stündigen Mittagspause auch mindestens zwei kleine Kaffeepausen, damit du neue Energie tanken und dich mit den anderen Seminarteilnehmer:innen und dem Trainer austauschen kannst. Auch in unseren Webinaren achten wir auf ausgiebige Pausenzeiten mit einer 1-stündigen Mittagspause und zwei Kaffeepausen.

Verpflegung (bei Präsenzseminaren)
Im Preis enthalten sind ein Frühstückssnack, ein warmes Mittagessen, Kuchen oder Gebäck sowie warme und kalte Getränke.

Zertifikat
Im Anschluss an das Seminar erhältst du ein Teilnehmerzertifikat in gedruckter und digitaler Ausführung. Bei Webinaren werden die Zertifikate ausschließlich in digitaler Version verschickt.

Hotelübernachtung (bei Präsenzseminaren)
In deiner Buchungsbestätigung erhältst du eine Liste mit Hotelempfehlungen in der Nähe deiner Seminarlocation.

Qualitätsmanagement
Am Ende des Seminars erhältst du eine Mail mit der dringenden Bitte, uns Feedback zu geben. Bei Anregungen während des Seminars wendest du dich bitte direkt an den Trainer. Er ist dir für jedes Feedback dankbar!

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Mehr als 98% Weiterempfehlungsquote
  • Seminar in zertifizierter MBA-Qualität Im Rahmen des MBA Digital Marketing sind wir durch die University of Applied Sciences OTH staatlich anerkannt und anrechenbar. Erfahre mehr unter Lehrgänge & MBA »
  • Auch als Teil unserer Weiterbildung zum Certified Digital Marketing Manager buchbar
  • Für deinen Lernerfolg: Maximal 15 Teilnehmer:innen
  • Wir vermitteln das digitale Handwerk aus der Praxis und beantworten deine konkreten Fragen
  • Umfangreiche Unterlagen zum Nacharbeiten
  • Flexibilität: Du kannst bis zu 14 Tage vor deinem Seminar kostenlos stornieren. Deine Teilnahme ist jederzeit übertragbar
  • Fördermöglichkeit: Wir sind nach ISO 9001 zertifiziert. Deine Teilnahme kann staatlich gefördert werden

Noch Fragen? Wir beraten dich gerne!

Rufe uns zwischen 09:00 und 17:30 Uhr an: +49 (0) 89 416126990
oder wähle einen passenden Termin in unserem Online-Kalender.

Tipp: Häufige Fragen und unsere Antworten dazu findest du auch hier.